AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen & Haftungsausschluss des ÖVUST Österreichischer Verein für Unterwasserbiologie, Sporttauchen & Tauchsicherheit
Teilnahmebedingungen für Tauchkurse und andere Veranstaltungen des ÖVUST / Tauchsportcollege Vindobona:
(in der Folge nur mehr ÖVUST genannt)
Durch die Abgabe einer Anmeldung, Bestellung von Materialien bzw. oder durch Teilnahme an einer Veranstaltung des ÖVUST erklären sich die KursteilnehmerInnen mit den AGB einverstanden, werden diese beachten und nehmen diese vollinhaltlich zu Kenntnis.
- Das Mindestalter für Freiwassertauchgänge ist 8 Jahre (bei Schnorchelkursen 6 Jahre). Bei Minderjährigen ist in jedem Fall die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter am Tauchplatz anwesend zu sein. Bei Theorieunterricht, Seminaren oder anderen Klubveranstaltungen verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte den Kursteilnehmer 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Veranstaltungsort an den zuständigen ÖVUST-Verantwortlichen zu übergeben. Weiters verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte den Teilnehmer spätestens 15 Minuten nach Veranstaltungsende abzuholen. Unsere ÖVUST-Verantwortlichen sind nicht berechtigt Minderjährige alleine nach Hause fahren zu lassen (es sei denn es liegt eine schriftliche Erklärung des Erziehungsberechtigten vor). Ist eine Abholung nicht gegeben, wird der Veranstaltungsteilnehmer auf Kosten des Erziehungsberechtigten mittels Taxi nach Hause geschickt.
- Der/Die Teilnehmer/in an Ausbildungstauchgängen erklärt, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports bestehen und legt spätestens eine Woche vor Kursbeginn ein ärztliches Attest vor. Wird kein Attest vorgelegt kann der Kurs nicht begonnen werden. Sämtliche Kosten die ÖVUST entstehen, sind vom Kursteilnehmer zu tragen, der das Attest nicht vorgelegt hat. Wird während des Kurses eine medizinische Kontraindikation festgestellt, besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kursgebühr oder auch nur Teilen davon. Weiters erklärt der/die Teilnehmer/in, dass eine Tauchsportversicherung zu Kursbeginn abgeschlossen wird.
- Für Fremdleistungen von Partnern (wie: Luft, Leihgeräte, Reisebüros, Tauchbasen, Hoteliers, ect.) übernimmt ÖVUST keine Gewähr. Fremdleistungskosten wie Luft, Leihgebühren, Kosten für Atteste, Reise- und Quartierkosten, Zertifizierungskosten, Lehrmaterialien, Eintritte, udgl. sind in unseren Veranstaltungsgebühren nicht enthalten.
- Der/Die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die, im Anmeldeformular angegeben Daten elektronisch verarbeitet werden und die Daten an die zuständigen Verbände und Partner weitergegeben werden dürfen. Weiters dürfen die Daten an die Bank sowie den zuständigen Rechtsanwalt und unsere Buchhaltung/Inkassobüro weitergegeben werden.
- Während der Tauchgänge, der Kurse oder der Veranstaltungen ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Kursausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kursgebühr oder aliquoter Anteile.
- Bei einem Rücktritt vom Kurs/von der Veranstaltung werden Stornogebühren (siehe Zahlungs- und Stornobedingungen) verrechnet.
- Wird ein Tauchgang/eine Veranstaltung aus Gründen die nicht vom ÖVUST zu vertreten sind vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Wird der Kurs/die Veranstaltung von dem/der Teilnehmer/in abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungs-/Kursgebühr. Erscheint ein/e Teilnehmer/in nicht oder verspätet zum Kurs, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung. Wird ein Tauchgang oder eine Theoriestunde durch den/die Teilnehmer/in abgebrochen oder versäumt, besteht die Möglichkeit gegen Bezahlung des entsprechenden Entgeltes die versäumten Leistungen nachzuholen. Bei Veranstaltungen mit Prüfungscharakter (Seminare, Kurse, ect.) wo der/die Teilnehmer/in nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit die Qualifikation erreicht, kann durch Buchung kostenpflichtiger Zusatzlektionen versucht werden die Qualifikation zu erreichen.
- Es ist grundsätzlich untersagt alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot, udgl.) wieder von ihrem Tauchpartner zu trennen. Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten. Wird die Tauchgruppe verloren, ist nach einer Minute in der vorgeschriebenen Geschwindigkeit (maximal 10 m/Min) aufzutauchen und an der Oberfläche zu warten. Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich den Druckausgleich nach Erfordernis durchzuführen und bei Druckausgleichsproblemen sofort den Instructor und/oder Tauchpartner zu verständigen. Der Regler darf während des Tauchganges nur bei Übungen (nach erfolgter Aufforderung durch den Instructor) aus dem Mund genommen werden. Die Maske darf während des Tauchganges nur zu Übungszwecken nach erfolgter Aufforderung durch den Instructor abgenommen werden. Der/Die Teilnehmer/in an Tauchaktivitäten erklärt, dass er/sie für alle Tauchgänge die erforderliche Mindestqualifikation erfüllt. Ist dies nicht der Fall, darf der Tauchgang nicht durchgeführt werden oder muss durch eine/n qualifizierte/n Gruppenführer kostenpflichtig geführt werden (die Kosten hierfür tragen die minderqualifizierten Taucher/innen). Weiters erklärt der/die Teilnehmer/in dass die verwendete Ausrüstung gewartet und voll funktionsfähig ist. Ist dies nicht der Fall, kann der/die Verantwortliche auf die Verwendung von Leihausrüstung bestehen.
- Die Teilnehmer/innen verpflichten sich alle Formulare und Gebühren termingerecht zu hinterlegen. Ist dies nicht der Fall verrechnet ÖVUST pro zu bearbeitenden Fall eine (Spätlings-)Gebühr. Bei Nichtfristgerechter Bezahlung der Gebühren entfallen etwaige Ermäßigungen.
- Die Kursgebühren bei Tauchkursen enthalten: Gebühren für Theorie- und Praxisunterricht, sowie eventuelle Prüfungsgebühren. Nicht im Kurspreis enthalten sind Leihgebühren für benötigtes Equipment (Regler, Jacket, Flasche, Blei, ABC, ect.), Zertifizierungskosten, Eintrittsgebühren für Bäder und Seen, Reise- und Quartierkosten sowie Fremdleistungen (Basisbenutzung, Kosten für Bootsausfahrten, Genehmigungen, ect.). Voraussetzung für die Teilnahme an Tauchkursen ist die Führung eines UDI/CMAS Taucherpasses, sowie eines SSI Logbuches.
- Die Teilnahme an Ausbildungstauchgängen, sowie anderen Veranstaltungen des ÖVUST erfolgt auf eigene Gefahr. ÖVUST übernimmt keine Haftung bei Unfällen oder Erkrankungen bei denen ÖVUST nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz). Weiters übernimmt ÖVUST keine Haftung für Schäden an- oder den Verlust von persönlichen Gegenständen der Veranstaltungsteilnehmer/innen, sofern ÖVUST nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Im Übrigen ist jede Haftung des ÖVUST ausgeschlossen, die über die zwingenden Bestimmungen des gesetzlichen Schadenersatzrechts hinausgeht.
- ÖVUST übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigung oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Der/Die Teilnehmer/in haftet für die, während der Veranstaltung zur Verfügung gestellten, Gegenstände. Der/Die Teilnehmer/in überprüft vor jedem Tauchgang die ordnungsgemäße Funktion des Equipments. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der/die Teilnehmer/in die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur der Gegenstände in der Höhe des Neuwertes übernehmen. Dies gilt auch für gemeinsame Ausflüge, Reisen und Führungen. Etwas anderes gilt nur in den Fällen in denen Verschulden des ÖVUST vorliegt. Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz). Wird Equipment verwendet dass sich im Besitz des/der Teilnehmer/in befindet und es werden Mängel bei der Ausrüstung festgestellt, kann der Ausbildner darauf bestehen, dass kostenpflichtig Leihgeräte verwendet werden. Veranstaltungsteilnehmer/innen haben für Beschädigungen, welche sie selbst verursachen, Schadenersatz zu leisten.
- Für Erfüllungsgehilfen des ÖVUST gelten die gleichen Haftungsgrundsätze wie für ÖVUST. Die Haftung für die Erfüllungsgehilfen beschränkt sich nur auf die Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).
- Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte wird vom Verleiher regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der Pflicht sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen.
- Das Jagen oder Harpunieren von Fischen beim Tauchen ist verboten. Wer zuwiderhandelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Außerdem ist die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche oberstes Gebot.
- Während des Schulungsbetriebes ist der Konsum von Alkohol 12 Stunden vor einem Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem/der Ausbildner/in zu melden. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor einem Tauchgang) ist zu vermeiden.
- Durch die Anmeldung zu einer Veranstaltung des ÖVUST werden die AGB's, die jeweilige Veranstaltungsteilnahme, Zahlungs- und Stornobedingungen, sowie die Trainingsordnung und der Haftungsausschluss vollinhaltlich zur Kenntnis genommen.
a) Die Anmeldung hat in schriftlicher Form per eMail, Fax, Brief oder über die Website www.oevust.at zu erfolgen.
b) Die Buchung ist in jedem Fall verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der genannten Beiträge.
c) Berechtigt zur Anmeldung sind alle Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres.
d) Jegliche Datenänderung ist umgehend schriftlich (auch per eMail) zu melden.
e) Die verfügbaren Kurs- bzw. Veranstaltungsplätze werden nach der Reihenfolge der Buchungen vergeben.
f) Der Anmeldeschluss ist, sofern nicht anders angegeben, 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn.
g) Bei offenen Forderungen des ÖVUST ist eine Buchung nicht möglich. - Ein Schwimmbefähigungsnachweis ist zu erbringen (Testschwimmen am Beginn der 1. Unterrichtseinheit).
- Um die Brevetierung nach SSI-Standards zu erlangen, ist der/die Teilnehmer/in verpflichtet ein SSI-Logbuch zu führen und ein Kurs-Studentkit zu erwerben, sowie die Zertifizierungskosten zu bezahlen.
- Hat ein/e Teilnehmer/in nicht in der vorgesehenen Zeit Prüfungsreife erlangt, kann man Perfektionsstunden (Preise sind dem aktuellen Kursprogramm zu entnehmen) buchen, um Prüfungsreife zu erlangen. Begonnene Kurse müssen binnen 21 Tagen (ab dem 1. Kurstag) beendet werden, ansonsten muss der Kurs zur Gänze wiederholt werden.
- Auftragserteilung (Bestellung und Buchung) gilt als stillschweigende Annerkennung der Bedingungen. Absprachen (auch fernmündliche) bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens ÖVUST. Lieferzeitangaben (für Pässe, ID-Cards, Logbücher, ect.) sind für uns unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit dem Tag der schriftlichen Auftragsbestätigung. Sie sind annähernd und unverbindlich. Bei Lieferzeitüberschreitung von mehr als 4 Wochen gilt eine Nachfrist von mehr als 4 Wochen als angemessen. Als Lieferdatum gilt das Datum des Versands. Für Lieferverzögerungen seitens der Zusteller werden keine Haftungen übernommen. Die Lieferung erfolgt auf Risiko und Kosten des Bestellers. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse, wie verspäteter Materialeingang, Betriebsstörung, Streik, höhere Gewalt udgl., berechtigen uns die Lieferung um die Dauer der Behinderung zu verschieben, oder von dem Auftrag zurückzutreten. Mit Versandbeginn geht alle Gefahr in jedem Fall auf den Kunden (Käufer, Besteller, Bucher, ect.) für Hin- und Rücksendungen (sowohl für freie als für unfreie Sendungen) über. Die Kosten für Verpackung und Versand trägt der Kunde (Käufer, Besteller, Bucher, ect.). Rücksendungen müssen von uns schriftlich genehmigt werden und gehen zu Kosten des Kunden (Käufer, Besteller, Bucher, ect.). Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Besitz. Beanstandungen sind schriftlich bis spätestens 7 Tagen nach Erhalt geltend zu machen.
- Alle Gebühren und Kosten werden immer im Internet veröffentlicht. Sämtliche Gebühren und Kostenangaben gelten immer zum Zeitpunkt der Buchung. Irrtümer, Fehler und Änderungen sind vorbehalten und gelten bis zu einer Änderungshöhe von 10% als akzeptiert. Sind etwaige Erhöhungen über 10% nötig, kann die Veranstaltung zu den angegebenen Stornobedingungen storniert werden.
Zahlungs- und Stornobedingungen:
- Die Mindestteilnehmerzahl bei allen Klubveranstaltungen ist, sofern nicht anders angegeben, 10 (Tauchkurse: 4, bei Individualkursen: 2, bei VIP -Kursen: 1). Wird diese nicht erreicht, ist die Veranstaltung abgesagt. Absagen werden per eMail und/oder über unsere Homepage (www.oevust.at) bekannt gegeben. Der/Die Bucher/in hat sich zu vergewissern, dass die Veranstaltung wie angekündigt stattfindet.
- Bei Absage bzw. Ausbuchung einer Veranstaltung, wird der bereits an ÖVUST bezahlte Beitrag in voller Höhe refundiert. Es gilt zu beachten, dass nach Ende der Stornofrist für einen bereits gebuchten Kurs, auch wenn dieser nicht besucht wird, die gesamte Kursgebühr zu bezahlen ist.
- Anmeldeschluss ist 14 Tage vor Kursbeginn.
- Umbuchungen seitens des/der Teilnehmer/in können bis 14 Tage vor Kursbeginn vorgenommen werden. Pro umzubuchenden Kurs wird eine Umbuchungsgebühr verrechnet.
- Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und muss daher der Kurs abgesagt werden, können bereits angemeldete Personen auf den nächstmöglichen Kurs umbuchen (ohne Umbuchungsgebühr).
- Kursstornierungen sind bis 15 Tage vor Kursbeginn schriftlich unter Nennung eines triftigen Stornierungsgrundes möglich. Es werden dann 25% Stornogebühr (mindestens aber €uro 20,-) in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen ab dem 15. Tag ist der gesamte Preis zu bezahlen. Als Basis zur Berechung der Stornogebühr dient der nicht ermäßigte Veranstaltungspreis laut Ausschreibung. Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt und der volle Veranstaltungspreis ist fällig. Bei Änderungen des Programms, der Veranstaltungsleistung oder des Kursortes haben die Veranstaltungsteilnehmer/innen keinen Rücktrittsanspruch, solange die Änderung keinen nachteiligen Effekt auf die Qualität und die Ziele hat.
- Versäumt eine angemeldete Person einen oder mehrere Kurstermine, sind trotzdem alle Kursgebühren zu bezahlen.
- Für versäumte Termine besteht die Möglichkeit, gegen einer entsprechenden Nachzahlung, die versäumten Lektionen nachzuholen. Bei Verhinderung des Veranstaltungsleiters werden entfallene Unterrichtseinheiten nach Möglichkeit nachgeholt. Es werden hierzu vom ÖVUST entsprechende Ersatztermine genannt. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Refundierung von Veranstaltungsgebühren oder auch nur Teilen davon, wenn man an den Ersatzterminen nicht teilnehmen kann.
Mahngebühren:
- Bei der Anmeldung ist die Veranstaltungsgebühr fällig und umgehend auf das Konto des ÖVUST einzuzahlen. Die restlichen Kosten (wie Lehrmaterial, Prüfungsgebühr, ect.) ist am ersten Kurstag (= Kursbeginn) fällig.
- Wird die Veranstaltungsgebühr nicht fristgerecht bezahlt, muss zusätzlich für den entstehenden Mehraufwand eine Säumnisgebühr eingehoben werden. Diese hat mitsamt der fälligen Kursgebühr spätestens 14 Tage vor Kursbeginn am Konto verbucht zu sein.
- Sind 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn noch Gebühren offen, erfolgt eine 2. Mahnung. Hierfür werden Mahngebühren verrechnet.
- Sind die offenen Gebühren trotz 2 maliger Mahnung bis 3 Tage vor Kursbeginn nicht beglichen, werden 13% Verzugszinsen/anno bis zum Einlangen des Geldes auf unserem Konto verrechnet. Weiters wird er Fall einem Rechtsanwalt und Inkassobüro übergeben. Die Kosten hierfür hat der säumige Zahler zu tragen. Weiters kann die Teilnahme bei Nichtbezahlung verweigert werden, befreit den Schuldner aber nicht vor der Pflicht der Bezahlung.
- Bei Veranstaltungen mit anderen Veranstaltern (z.B.: Reisen) gelten für die entsprechenden Leistungen (z.B.: Hotel) die Stornobedingungen und Mahngebühren des entsprechenden Veranstalters.
Datenschutz und Urheberrecht:
- Mit der Anmeldung erteilen die Teilnehmer/innen die datenschutzrechtliche Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung der Angaben zur Person für alle zum Betrieb des ÖVUST gehörenden erforderlichen Vorgänge.
- Die Teilnehmer/innen betreffende Daten dienen ausschließlich dem Betriebszweck des ÖVUST und werden vertraulich behandelt. Sie werden nur in dem für ÖVUST erforderlichen Umfang verarbeitet und solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Aufgaben des ÖVUST erforderlich ist.
- Bei der Anfertigung von Kopien liegt die urheberrechtliche Verantwortung für das Kopieren bei dem/der Benutzer/in der Kopiergeräte. Die Vervielfältigung von Lehrmaterialien sowie das Kopieren audiovisueller Medien, und/oder Weitergabe dieser (auch nur Auszugsweise), ist aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Der/Die Benutzer/in verpflichten sich, für den Fall urheberrechtlicher Ansprüche gegen ÖVUST, diese schad- und klaglos zu halten.
- ÖVUST weist darauf hin, dass bei Veranstaltungen Ton-, Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden können, welche zur Veröffentlichung bestimmt sind. Der/Die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihnen während, oder im Zusammenhang mit dem Besuch der Angebote des ÖVUST gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahrens ausgewertet werden dürfen.
Rechtsform und Gerichtsstand:
- ÖVUST ist ein gemeinnütziger Verein nach österreichischem Recht mit dem Sitz in 1100 Wien, Gußriegelstraße 36/97 und genehmigt von der Österreichischen Vereinspolizei mit der ZVR-Zahl: 197054282
- Für allfällige Streitigkeiten aus den AGB's bzw. aus den Statuten gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart.
Stand: September 2011